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Electronic Government
10. Dezember 2001 von Dipl.-Dok. Sonia AcheDer Begriff E-Government ("Electronic Government") bezeichnet die Nutzung internetbasierter Technologien innerhalb der Verwaltung und im Kontakt mit Bürgern und Wirtschaft, um staatliche Verwaltungsakte und Dienstleistungen mit elektronischen Mitteln zu realisieren. E-Government ergänzt das Verhältnis zwischen Bürger und Verwaltung um zusätzliche Kommunikationsoptionen.Ziele der Einführung von E-Government-Lösungen sind die Verbesserung von Effizienz und Transparenz der Verwaltungsarbeit, des Serviceangebotes für den einzelnen Bürger sowie der Möglichkeiten seiner Partizipation an gesellschaftlichen Prozessen. [weiterlesen]
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